Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungsgegenstand
1.1 XeniaSports verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung bzw. Betreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung und Beratung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainings- bzw. Betreuungseinheit beträgt 60 Minuten. Hiervon abweichende Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach der obligatorischen Anamneseaufnahme durch XeniaSports möglich. Das Anamnesegespräch dauert 90 Minuten und wird separat von der Trainingseinheiten abgerechnet.
3. Haftung
3.1 XeniaSports schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
3.2 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von XeniaSports Personal Training um etwaige gesetzliche Haftungsansprüche des Klienten zu genügen.
3.3 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
3.4 Der Klient versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustands versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.
3.5 Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Personal Trainer sofort mitzuteilen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Abrechnung der ersten 10 gebuchten Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Weitere Trainingseinheiten können nach Vereinbarung auf Ratenzahlung oder monatliche Zahlung umgestellt werden.
4.2 Die Rechnung ist ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten in Höhe von 10,00 € erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.
4.3 Das Honorar ist der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen und wird zusätzlich via Unterschrift einer Leistungsvereinbarung von beiden Vertragspartnern schriftlich vor Beginn der Leistungsausführung festgehalten. XeniaSports behält sich eine Änderung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
4.4 Die Überweisung erfolgt auf das Konto:
Xenia Kaiser, FYRST
BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE22 1001 0010 0953 0881 09
4.5 Bei Barzahlung wird dem Kunden eine Quittung über den bezahlten Betrag ausgestellt und ausgehändigt. Zusätzlich wird die Methode der Barzahlung auf der Leistungsvereinbarung schriftlich vereinbart.
5. Sonstige Kosten
5.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
5.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o. ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
5.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6. Verhinderung und Ausfall
6.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Ein frühzeitiger Abbruch, oder ein verspäteter Beginn der Trainingseinheit, verursacht durch den Klienten, berechtigt nicht zur Kostenrückerstattung oder Zeitgutschrift.
7. Ersatzansprüche
7.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch XeniaSports können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
8. Datenschutz
8.1 Die personenbezogene Daten des Klienten werden von XeniaSports gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
8.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
9. Sonstige Vereinbarungen
9.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
10.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg
möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
10.3 Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: April 2021